Trinkwasserqualität

Hintergrundinformationen zu PFAS

Parameterwerte für die Wasserversorgung

In der EU-Trinkwasserrichtlinie von 2021 wird die Stoffgruppe der PFAS zum ersten Mal mit Blick auf die Trinkwasserqualität reguliert. Dazu wurden zwei so genannte Parameterwerte festgelegt. Da die Messung des PFAS-Total Parameters (Gesamtzahl aller PFAS-Verbindungen) zurzeit technisch noch nicht möglich ist, fokussiert sich der Bereich der Wasserversorgung auf den alternativen Parameter der PFAS Summe 20 (PFAS-20). In diesem Parameter wird die Summe der Konzentrationen von 20 PFAS-Stoffen erfasst, die exemplarisch für die gesamte Stoffgruppe stehen.

In der aktuell gültigen Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurden die Regelungen der EU-Trinkwasserrichtlinie bezüglich der PFAS aufgenommen. Zusätzlich zum Parameter PFAS-20, für den der Grenzwert aus der Trinkwasserrichtlinie von 0,00010 mg/l übernommen wurde, wurde noch ein zweiter Summenparameter definiert. In diesem Summenparameter der PFAS Summe 4 (PFAS-4) werden vier der 20 exemplarischen PFAS noch einmal gesondert betrachtet. Der Grenzwert für die Summe dieser vier Stoffe liegt bei 0,000020 mg/l. Mit der Aufnahme der PFAS in die Trinkwasserverordnung wird die Überwachung der beiden Summenparameter PFAS-20 und PFAS-4 verpflichtender Bestandteil der Trinkwasserqualitätsüberwachung. Mehr Informationen zum derzeitigen Stand der Bewertung von PFAS im Trinkwasser findet sich beim Umweltbundesamt.

Komplexe Stoffgruppe

Die Stoffgruppe der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) ist sehr komplex und umfasst mehrere Tausend Verbindungen. Eine Reihe dieser Stoffe kommt sowohl in der Herstellung als auch als Bestandteil in verschiedensten Produkten des Alltags vor, wie z. B. antihaftbeschichtetem Kochgeschirr, wasser- und schmutzabweisenden Textilien, Lebensmittelverpackungen, Imprägniersprays, Feuerlöschmittel usw. Durch diese intensive Nutzung werden die verwendeten PFAS in die Umwelt freigesetzt und erreichen somit den Wasserkreislauf.

Weitere Informationen vom Umweltbundesamt

Weitere Details zur Herkunft und Belastung der Umwelt durch die PFAS finden sich in einer Publikation des Umweltbundesamts:
PFAS - gekommen um zu bleiben

PFAS in der Trinkwasserverordnung

In der aktuell gültigen Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurden die Regelungen der EU-Trinkwasserrichtlinie bezüglich der PFAS aufgenommen. Zusätzlich zum Parameter PFAS-20, für den der Grenzwert aus der Trinkwasserrichtlinie von 0,00010 mg/l übernommen wurde, wurde noch ein zweiter Summenparameter definiert. In diesem Summenparameter der PFAS Summe 4 (PFAS-4) werden vier der 20 exemplarischen PFAS noch einmal gesondert betrachtet. Der Grenzwert für die Summe dieser vier Stoffe liegt bei 0,000020 mg/l. Mit der Aufnahme der PFAS in die Trinkwasserverordnung wird die Überwachung der beiden Summenparameter PFAS-20 und PFAS-4 verpflichtender Bestandteil der Trinkwasserqualitätsüberwachung. Mehr Informationen zum derzeitigen Stand der Bewertung von PFAS im Trinkwasser findet sich beim Umweltbundesamt.

In unseren Wasserwerken werden die PFAS bereits seit 2006 regelmäßig in Roh- und Trinkwässern überwacht. Der Umfang der betrachteten Stoffe hat dabei stetig zugenommen. Seit 2022 erfolgt die Überwachung auf den in der EU-Trinkwasserrichtlinie festgelegten Umfang der PFAS-20-Stoffe. Die regelmäßigen Messungen an verschiedenen Probestellen ergeben dabei eine nur sehr geringe Belastung der Rohwässer und der daraus aufbereiteten Trinkwässer. Einzelne Stoffe der PFAS-20 und der PFAS-4 werden dabei in geringen Konzentrationen in Nanogramm pro Liter gefunden. Damit werden die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie bezüglich der PFAS-Summen-Konzentrationen sicher erfüllt.
 

Eure Ansprechpartner

Thomas Pochwyt

Experte Wasserqualität

Björn Wölfel

Wasserwerke